29. März 2024 
 
21. August 2017

Den Gefahrenquellen auf der Spur

Wohin auch immer die Reise mit dem Caravan oder Wohnmobil geht – in jedem Fall ist der technisch einwandfreie Zustand absolute Voraussetzung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Prüfingenieure der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) kennen diese aus der täglichen Arbeit und zeigen auf, worauf besonders zu achten ist.

Foto: obs / KÜS-BundesgeschäftsstelleFoto: obs / KÜS-Bundesgeschäftsstelle
Technisch einwandfreier Zustand ist das A und O vor dem Reiseantritt.
Wohin auch immer die Reise mit dem Caravan oder Wohnmobil geht – in jedem Fall ist der technisch einwandfreie Zustand absolute Voraussetzung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Prüfingenieure der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) kennen diese aus der täglichen Arbeit und zeigen auf, worauf besonders zu achten ist.

Wichtig ist zunächst die Flüssiggasanlage. Sie sorgt für den Betrieb der Kücheneinrichtung, welche Caravan und Wohnmobil gleichermaßen benötigen. Diese Anlage muss mindestens im Zwei-Jahres-Rhythmus untersucht werden, die Untersuchung ist durch eine Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden ist, das heißt die Trennung durch eine Wand nicht gegeben ist, kann ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage keine HU-Plakette erteilt werden.

Gasprüfbescheinigung

Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Das ist auch versicherungsrechtlich relevant: Liegt ein Brandschaden vor, lassen sich Versicherungen zunächst einmal die Gasprüfbescheinigung vorlegen. Ein Tipp: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

Bei Caravans kommen verschiedene Ursachen als häufige Gefahrenquellen in Frage. Brems- und Lichtanlagen sind hier ebenso zu nennen wie Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik. Verschleiß als Gefahrenquelle kann vor allem Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffen.

Augenmerk auf die Reifen

Und ein besonderes Augenmerk gilt, wie bei anderen Fahrzeugen auch, den Reifen. Beim Caravan ist zu beachten, dass dieser im Unterschied zum Pkw nur für wenige Wochen, maximal Monate im Jahr bewegt wird. 1,6 Millimeter Profiltiefe schreibt der Gesetzgeber vor, 3 Millimeter empfehlen die Prüfingenieure.

Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann gilt der Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen. „Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung“ – so sind Wohnmobile in der Zulassungsverordnung definiert.

Hauptuntersuchung für Caravans

Zur Standardausrüstung gehören in der Regel ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung mitgeführter Gegenstände (zum Beispiel Reisegepäck), Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten Ausrüstungsgegenstände müssen verbindlich im Wohnbereich fest angebracht sein. Selbst wenn diese Ausrüstung nur teilweise fehlt, ist die Erteilung einer Plakette bei der HU nicht möglich.

Wohnmobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und Gewicht zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung erfolgt dann eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung.

https://www.caravan-salon.de

 


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