Eurobike 2019
•••6••• Messewelten Eurobike mit Schwerpunkt Urban Mobility Radverkehr im Zeitalter autonomer Fahrzeuge wird für alle Beteiligten sicherer D er Straßenverkehr steht vor einer radikalen Wende: Die Zukunft gehört einem mit künst- licher Intelligenz vernetzten Sys- tem autonomer Fahrzeuge. Das soll Verkehrsprobleme lösen. Aber was bedeutet das für den Radverkehr? Wird der Störfaktor Mensch in Zukunft ausgeschlos- sen? 90 Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr entstehen durch menschliche Fehler. Wird der menschliche Faktor minimiert, wird die Mobilität sicherer – so ein Hauptargument der Befürworter von Roboterautos, die aktuell nicht nur in US-Städten, sondern auch in Europa erste Testfahr- ten absolvieren. Ein vernetztes, computerbasiertes System sorgt theoretisch auch für mehr Sicher- heit bei Radfahrern. In der Reali- tät sah das bislang allerdings an- ders aus. Selbstfahrende Mobile überquerten bei einem Test in San Francisco beim Abbiegen die extra angelegten Fahrradspuren, ohne dabei die Radfahrer zu be- achten. Im Straßenverkehr ist es zudem üblich, dass Radfahrer mit Blickkontakt zum Fahrer anderer Vehikel kommunizieren oder ihre Richtungswechsel per Handzei- chen anzeigen. Beides ist für sen- sorengesteuerte Systeme ein nur schwer vollziehbarer Vorgang. Sie brauchen klar definierte Ver- kehrssituationen. Verkehrsplaner geben Spiel- und Fahrradstraßen sowie Shared-Space-Flächen in Zukunft deshalb wenig Chancen, da sie autonome Fahrzeuge nach heutigem Stand überfordern – eine Trennung der einzelnen Ver- kehrsarten wäre demnach nötig und auch ein Ende des Radver- kehrs, wie wir ihn heute kennen, scheint für sie denkbar. Die gute Nachricht lautet aber laut For- schungen: Autonome Fahrzeuge fahren deutlich passiver, denn sie verhalten sich genau so, wie sie programmiert wurden. Im Ge- gensatz zu menschlichen Fahrern halten sie sich an alle Verkehrsre- geln und haben kein moralisches Empfinden, benachteiligt zu wer- den. Das größte Problem wird die Geschwindigkeitsdifferenz sein. Wenn ein autonomes Fahrzeug auf einen langsamen Radfah- rer trifft, passt es sich im ersten Schritt der Geschwindigkeit des langsamen Verkehrsteilnehmers an. Neue Forschungen dienen zusätzlich dazu, das Verhalten von Radfahrern besser zu erkun- den und auf Spezialfälle einzu- gehen. Während das Überholen von Radfahrern mit ausreichend Sicherheitsabstand bei richti- ger Programmierung des Autos eine Selbstverständlichkeit ist, zeigen erste Testversuche, dass autonome Fahrzeuge sich mitt- lerweile selbst auf Schlangenlini- en fahrende Radfahrer einstellen können. Sie werden sogar mit einem größeren Sicherheitsab- stand überholt als rechtlich vor- geschrieben. Europa und die USA gehen bei diesem Thema aktuell unterschiedliche Wege. Während in Deutschland scheinbar lang- wierig mit kleinen Schritten und wenig Risiko gearbeitet wird, wird in den USA viel im prakti- schen Bereich getestet. Stetig bessere Messtechniken und Sen- soren helfen dabei, mittlerweile jeden Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer und Fußgänger, bis auf wenige Zentimeter genau zu erfassen und die Daten genau zu verarbeiten. Das schließt einen Unfall zwar nicht aus, soll das Risi- ko aber stetig minimieren. Urban Mobility gehört die Zukunft. Der Radverkehr im Zeitalter autonomer Fahrzeuge wird sicherer. Foto: Bosch Ab August gelten neue Bedingungen für Fahrradmitnahme Erleichterungen für Fahrradbesitzer und deutliche Einschränkungen für Lastenräder Seit dem 1. August 2019 gelten in Zügen der Deutschen Bahn AG neue Bedingungen für die Mitnah- me von Fahrrädern, Pedelecs und Anhängern. Neu ist die Anweisung, dass vor- handene Halterungen und bereit- gestellte Sicherungseinrichtungen zu benutzen sind. Zulassungsfreie Pedelecs (Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h) dürfen nach wie vor mitgenom- men werden, Akkus müssen aber wegen internationaler Gefahrgut- vorschriften am Rad montiert blei- ben. S-Pedelecs bleiben von der Beförderung ausgeschlossen. Je- der Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen. Die Beschränkung auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahr- radanhänger besteht grundsätz- lich weiter, doch die Ausnahmen sind nun deutlicher beschrieben: Ausnahmsweise können in Nah- verkehrszügen sowie in besonde- ren Zügen des Fernverkehrs an den Plätzen für Fahrräder und Pedelecs auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. In den Fernverkehrszügen müssen Fahrräder und Pedelecs in die vor- gesehenen Halterungen eingestellt werden. Anders als bisher dürfen die Tandems, Drei- und Liegeräder ausdrücklich bis 25 km/h hilfsmoto- risiert sein. Falträder können im ausgeklapp- ten Zustand als Fahrrad oder Pede- lec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder als Hand- gepäck mitgenommen werden. Für zusammengeklappte Zweiräder gelten die Bestimmungen über die sichere Unterbringung von Trag- lasten und Handgepäck. Eine Ver- packung wird nicht verlangt. Das bestätigt die Bahn auf ihrer Home- page: „Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrrä- der sowie zusammengeklappte Fahrräder – letztere auch unver- packt – können mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut wer- den können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.“ Diese Auslegung ist großzügiger als der Wortlaut der Beförde- rungsbedingungen, nach denen Reisende für die Beförderung von verpackten oder unverpack- ten gewöhnlichen Fahrrädern Fahrradkarten kaufen müssen. Fahrräder und Pedelecs dürfen in allen Zügen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und un- ter der Bedingung untergebracht werden, dass ausreichend Platz vorhanden ist. Anhänger müssen zusammengeklappt und wie ei- ne Traglast verstaut werden. Am Fahrrad befestigte Gepäckstücke müssen während der Fahrt abge- nommen und in den für Handge- päck vorgesehenen Ablagen un- tergebracht werden. Lastenräder sind generell von der Mitnahme ausgeschlossen. Auch an die neu- en E-Tretroller hat die DB gedacht: Reisende dürfen je ein zugelasse- nes Elektrokleinstfahrzeug mit- nehmen, sofern es zusammenge- klappt ist und die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden. News für Fahrradfahrer. Foto: Photo by Nicole Herrero on Unsplash
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