CARAVAN SALON 2021

•••9••• Branchennews Urlaub auf dem Campingplatz Was ist versichert? C ampingurlaub erlebt durch die Corona - Pandemie einen Boom. Doch was ist, wenn in Wohnwagen oder Zelt etwas ka- putt geht oder es zu einem Ein- bruch kommt? Die Folgekosten können hoch sein, warnt das In- focenter der R+V Versicherung – und rät zu einer speziellen Absi- cherung. Von der Kaffeemaschine bis zum Fernseher: Wer Urlaub auf dem Campingplatz macht, will auf manchen liebgewonnenen Kom- fort nicht verzichten. „Deshalb gibt es spezielle Campingversi- cherungen“, sagt Maria Lewitzki, Expertin Transportversicherun- gen bei der R+V-Tochter KRAVAG. Diese schließt in der Regel das Campingzubehör, Gegenstände des persönlichen Bedarfs und bewegliches Inventar ein. „Je nach Police können Urlauber auch Fahrräder, Computer, Mobilfunk- technik, Foto- und Filmapparate bis zu bestimmten Summen mit- versichern.“ Abgedeckt sind fast alle Schäden, die auch in den heimischen vier Wänden passieren können: etwa Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwem- mung oder Lawinen gehören dazu. Versicherungsschutz auch im Vorzelt Ob der Schaden im Campingwa- gen, im Zelt oder im Vorzelt auf- tritt, spielt dabei meistens keine Rolle. „Wichtig ist jedoch, dass das Inventar sicher im verschlossenen Wohnwagen oder Zelt aufbewahrt wird“, erklärt Lewitzki. Doch es gibt Ausnahmen, beispielsweise für besonders diebstahlgefährde- te Güter. So sind Mobilfunktech- nik, Schmuck und Fotoapparate nur dann versichert, wenn sie zu- sätzlich in einem gesicherten Be- hältnis wie beispielsweise in einem abgeschlossenen Schrank aufbe- wahrt werden. Auch der Standort des Campingwagens wirkt sich auf den Versicherungsschutz aus. Denn dieser greift in der Regel nur dann, wenn Urlauber einen offizi- ellen Campingplatz angemietet ha- ben - und nicht, wenn sie auf dem freien Feld kampieren. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: • Eine Campingversicherung kann auf bestimmte Regionen (zum Beispiel Europa) oder Län- der begrenzt sein. • Auch Dauercamper können ei- ne Campingversicherung ab- schließen. Hierfür gelten spezi- elle Bedingungen, die von den „normalen“ Campingversiche- rungen abweichen können. • In der Regel sind Jahresverträ- ge für die Campingversicherung möglich. • Eine Campingversicherung greift in der Regel auch im Winter, wenn die versicher- ten Sachen auf einem abge- schlossenen Gelände oder in Innenräumen aufbewahrt werden. • Für Wohnmobile gibt es ei- ne eigene Versicherung, die Wohnmobilversicherung. Spezielle Absicherung schützt vor Folgekosten Foto: Pixabay Die Grand Tour von Katalonien: Eine Reise, unzählige Möglichkeiten! www.grandtour.catalunya.com/de und www.katalonien-tourismus.de

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