Caravan 2019

•••8••• Branchennews Wie man Wohnwagen sicher abstellt Tipps zum dauerhaften Parken von Camper, Caravan & Co. nach dem Sommerurlaub W er in den Sommerferien mit dem Caravan oder Reise- mobil unterwegs war, steht vor der Herausforderung, das rollen- de Urlaubsappartement sicher abzustellen. Der ACE Auto Club Europa informiert, wo Fahrzeug und Anhänger vor Schäden sicher sind und auch für Dauerparker kei- ne Bußgelder anfallen. Sein Wohnmobil für unbegrenzte Zeit am Straßenrand abzustellen, ist grundsätzlich erlaubt. Voraus- setzungen dafür sind, dass kein Straßenschild das Parken verbie- tet, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und unter 7,5 Tonnen wiegt, Parkflächen- markierungen beachtet werden sowie ein Abstand von mindes- tens drei Metern zur gegenüber- liegenden Straßenseite gewahrt wird. Ist das Parken von Pkw auf Gehwegen gestattet, gilt dies auch für Reisemobile unter 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Wohn- mobile mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen dürfen hinge- gen in Wohngebieten und Erho- lungsgebieten sowie innerhalb geschlossener Ortschaften wo- chentags zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur mit Sondergenehmigung ge- parkt werden. Caravan-Besitzer müssen beim Abstellen ebenfalls besondere Regeln beachten: Laut Straßen- verkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Den Wohnwagen nach 14 Tagen um ein paar Meter zu verschieben, reicht nicht aus. Angekoppelt am Zug- fahrzeug einen anderen Parkplatz in der Nebenstraße aufzusuchen, ist hingegen, zumindest rechtlich gesehen, eine Alternative – wenn am Stellplatz für ausreichend Be- leuchtung durch beispielsweise eine Straßenlaterne gesorgt ist. Generell ist zu beachten: Dauer- parker – egal ob Wohnmobil oder Wohnwagen – sind auf öffentli- chen Straßen nicht gerne gese- hen. Ob Caravan oder Reisemo- bil, langfristig empfiehlt sich ein separater Stellplatz. Ab monatlich 20 Euro lässt sich dieser anmieten. Damit Fahrzeug und Anhänger geschützt sind, empfiehlt sich bei der Wahl eines geeigneten Stell- platzes ein überdachtes Gelände mit festem Zaun und professio- nellem Tor. Für längere Zeit sollte man seinen Wohnwa- gen nicht auf öffentli- chen Straßen abstellen. Foto: siepmannH / pixelio.de H nderingend Nachwuchs gesucht Wachsende Caravaning-Branche stellt Fachkräfte und Auszubildende ein Die deutsche Caravaning-Indus- trie eilt bei Absatz, Export und Umsatz von Rekord zu Rekord und produzierte 2018 mehr Rei- semobile und Caravans als je- mals zuvor. Um die steigende Nachfrage bedienen zu können, bauen Fahrzeughersteller und Zulieferer ihre Produktionskapa- zitäten aus und suchen dazu Fachkräfte und Auszubildende. „In den wirtschaftlich starken Regionen, in denen die meisten Hersteller und Zulieferer sitzen, befinden wir uns im Werben um Talente in großer Konkurrenz zu anderen Branchen“, sagt Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Ver- bandes e. V. (CIVD). Insbeson- dere Fachkräfte und Auszubil- dende mit handwerklichen und technischen Fähigkeiten werden gesucht. Aber auch Quereinstei- gern bieten die Unternehmen durch Weiterbildungsangebote interessante Perspektiven. Der Branchenverband CIVD hat die Recruiting-Website SonnigeKar- riere.de gestartet, die die Branche und ihre Berufe vorstellt und zu den Jobangeboten der Hersteller und Zulieferer leitet. Fachkräfte unterschiedlicher Bran- chen arbeiten an der Fertigung ei- nes Reisemobils. Foto: CIVD GTÜ testet Polsterreiniger Während Papi am Steuer sitzt, spielen und speisen die Kids auf der Rückbank und funktionieren das Au- to zum Schnellrestaurant um. Da geht dann schnell mal was daneben und es bleiben Ketchup-Flecken auf den Sitzen. Hier hilft dann meist nur ein guter Pols- terreiniger, damit die Essenspuren nicht zum unaus- löschlichen Dauerärgernis werden. Die Sachverstän- digenorganisation GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hat in einem Praxistest (06/2019) die Probe aufs Exempel gemacht und zehn gängige Pols- terreiniger verglichen. Die großen Unterschiede der einzelnen Reiniger liegen neben der Reinigungsleis- tung vor allem beim Sprühverhalten. Eine Sprühfla- sche beispielsweise versprüht weder einen Strahl noch einen nutzbaren Schaum, sondern nur ringför- migen, feinen Nebel. Für die Polsterreinigung absolut ungeeignet. ALUGAS GmbH & Co. KG www.alugas.de Halle: 7a • Stand: C11 Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH www.gitzenweiler-hof.de Halle: 7 • Stand: A31 Cinderella Eco Solution Europe b.v. www.cinderellaeco.no Halle: 14 • Stand: E25 Dynavin GmbH www.dynavin.de Halle: 14 • Stand: E30 Freigelände Halle 13 • Stand: 13-05 EAL GmbH www.eal-vertrieb.com Halle: 13 • Stand: E11 flat-jack® products GmbH www.flat-jack.de Halle: 7a • Stand: B03 Go Outside OG www.go-outside.at Halle: 7a • Stand: E25 Kärnten Werbung Marketing & Innovationsmanagement GmbH www.camping.at Halle: 7 • Stand: D32 Messetelegramm Anzeige Impressum CARAVANSALON2019 Verlag: CONNEX Print & Multimedia AG Große Packhofstraße 27/28 · 30159 Hannover Telefon: +49 511 830936 · Telefax: +49 511 56364608 E-Mail: connex@die-messe.de · Internet: www.die-messe.de Auflage IVW-geprüft. Auflagengruppe: J Redaktion: Cyrus Salimi-Asl Verantwortlich für den Anzeigenteil: Tina Wedekind Druck: MAFRA, a. s., CZ - 108 00 Praha 10 MESSEJOURNAL DIE MESSE

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM5MzU=