Caravan Salon 2018

•••6••• Branchennews Richtige Vorbereitung ist entscheidend Experten-Ratgeber für unbeschwerten Urlaub: Sicher unterwegs mit Caravan und Wohnmobil O b Caravan oder Wohnmobil – die sichere Reise beginnt mit den richtigen Vorbereitungen. Was vor Fahrtbeginn zu beachten ist, haben Experten der Kraftfahr- zeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständi- ger e. V. (KÜS) zusammengefasst. Wohnmobile sind in der Zulas- sungsverordnung klar definiert als „Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personen- beförderung) mit besonderer Zweckbestimmung“. Die Stan- dardausrüstung umfasst üblicher- weise einen Tisch, eine Kochgele- genheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen (Reisegepäck und anderes), Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf sich leicht entfernen lassen. Mehrere Gefahrenquellen Für die weitere Standardausrüs- tung gilt: Die entsprechenden Gegenstände müssen im Wohn- bereich fest angebracht sein. Ist dies nicht gegeben, gibt es bei der fälligen HU keine Plakette. Die Mangelhäufigkeit in einigen Teilbereichen birgt bei Wohnmo- bilen definierbare Gefahrenquel- len. Dies sind Lichtanlage, Brems- anlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind häufig mit Re- inforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhal- ten sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht misch- bar. Die Bereifung muss einheit- lich und der Luftdruck beim C-Rei- fen erheblich höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplat- zer sein. Generell können Mängel an Wohnmobilen zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da sie größer und schwe- rer als normale Pkw sind. Das wird oftmals unterschätzt. Besondere Regeln Daher unterliegen sie auch bei der HU besonderen Regeln: Wohnmo- bile bis 3,5 Tonnen müssen im An- schluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Mona- ten. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen müs- sen nach zwei Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zweijahres- takt. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wohn- mobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grund- sätzlich alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung. Augenmerk auf Bereifung Auch bei Caravans gibt es spezifi- sche Gefahrenquellen. Zu nennen sind hier Brems- und Lichtanla- gen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deich- sel, Stützrad, Abreißseil und Zug- kugelkupplung. Und wieder gilt der Bereifung ein besonderes Augenmerk: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie Pkw werden Ca- ravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millime- ter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure. Eine beson- dere Regelung gilt für Caravans, die nach der neunten Ausnahme- verordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann greift der Aus- nahmestatus. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen. Glei- chermaßen bei Wohnmobil und Caravan benötigt wird die Flüs- siggasanlage für den Betrieb der Kücheneinrichtung. Diese Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung do- kumentiert werden. Ist eine klare Trennung von Wohn- raum und Fahrgastraum durch eine Wand nicht gegeben, gibt es ohne Prüfbescheinigung für die Gasanlage auch keine gülti- ge Hauptuntersuchung. Gasfla- schen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüs- se der Gasflaschen (die höchs- tens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit ge- prüft. Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Bei einem Brand- schaden muss der Versicherung zunächst die Gasprüfbescheini- gung vorgelegt werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann gemeinsammit der Hauptuntersu- chung vorgenommen werden. Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig vorbe- reitet, kann es losgehen. Ein wei- terer Tipp: Mit einer Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vor- bereitung nichts vergessen wird. Feuerlöscher an Bord ist Pflicht Da sich – trotz aller Vorsichts- maßnahmen – ein Brand nie völ- lig ausschließen lässt, gehören in Campingwagen grundsätzlich Feuerlöscher. Das ist um so wich- tiger, da die Feuerwehr hier unter Umständen – oft fernab ge- schlossener Ortschaften – nicht so schnell eintreffen kann wie in einem Wohngebiet. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. aufmerksam. Eine Dichtigkeitsüberprüfung der Flüssiggasanlage ist mindestens alle zwei Jahre fällig. Foto: obs/KÜS-Bundesgeschäftsstelle Theodor-Heuss-Str. 9, 72813 St. Johann, Tel.: 07122 / 8278992, info@jaxida-cover.de, www.jaxida-cover.de/camp 1 0 1 % p r o f e s s i o n e l l s c h ü t z e n ? J a x i d a C o v e r d r ü b e r ! • sturmsicher • atmungsaktiv • UV-Schutz • schmutzabweisend • wasserdicht • weiche Innenseite

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