Caravan Salon 2017

•••4••• Branchennews Messe-Rundgang zur Anzeigen-Spezial Caravan Salon2017 Den Gefahrenquellen auf der Spur Sicherheits-Check: Bei Caravan und Wohnmobil sind einige Besonderheiten zu beachten W ohin auch immer die Reise mit dem Caravan oder Wohnmobil geht – in jedem Fall ist der technisch einwand- freie Zustand absolute Voraus- setzung. Dabei sind einige Be- sonderheiten zu beachten. Die Prüfingenieure der Kraftfahrzeug- Überwachungsorganisation frei- beruflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) kennen diese aus der tägli- chen Arbeit und zeigen auf, wor- auf besonders zu achten ist. Wichtig ist zunächst die Flüs- siggasanlage. Sie sorgt für den Betrieb der Kücheneinrichtung, welche Caravan und Wohnmobil gleichermaßen benötigen. Diese Anlage muss mindestens im Zwei- Jahres-Rhythmus untersucht wer- den, die Untersuchung ist durch eine Prüfbescheinigung zu doku- mentieren. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbun- den ist, das heißt die Trennung durch eine Wand nicht gegeben ist, kann ohne eine Prüfbescheini- gung über diese Gasanlage keine HU-Plakette erteilt werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauch- leitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dich- tigkeit geprüft. Das ist auch versi- cherungsrechtlich relevant: Liegt ein Brandschaden vor, lassen sich Versicherungen zunächst einmal die Gasprüfbescheinigung vorle- gen. Ein Tipp: Diese Prüfung kann gemeinsammit der Hauptuntersu- chung vorgenommen werden. Bei Caravans kommen verschie- dene Ursachen als häufige Gefah- renquellen in Frage. Brems- und Lichtanlagen sind hier ebenso zu nennen wie Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertech- nik. Verschleiß als Gefahrenquelle kann vor allem Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung betreffen. Und ein besonderes Augenmerk gilt, wie bei anderen Fahrzeugen auch, den Reifen. Beim Caravan ist zu beachten, dass dieser im Un- terschied zum Pkw nur für wenige Wochen, maximal Monate im Jahr bewegt wird. 1,6 Millimeter Pro- filtiefe schreibt der Gesetzgeber vor, 3 Millimeter empfehlen die Prüfingenieure. Eine besondere Regelung gilt für Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deut- schen StVO eine 100-km/h-Zulas- sung haben. Ihre Räder dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Nur dann gilt der Ausnahmestatus. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen. „Fahrzeuge der Klasse M (Kraft- fahrzeug zur Personenbeförde- rung) mit besonderer Zweckbe- stimmung“ – so sind Wohnmobile in der Zulassungsverordnung defi- niert. Zur Standardausrüstung ge- hören in der Regel ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtun- gen zur Unterbringung mitgeführ- ter Gegenstände (zum Beispiel Reisegepäck), Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf leicht zu entfernen sein, alle anderen genannten Aus- rüstungsgegenstände müssen verbindlich im Wohnbereich fest angebracht sein. Selbst wenn die- se Ausrüstung nur teilweise fehlt, ist die Erteilung einer Plakette bei der HU nicht möglich. Wohnmobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an Fahrzeugen mit so großem Ausmaß und Ge- wicht zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müs- sen im Anschluss an die Erstzulas- sung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU- Termin, danach müssen sie weiter- hin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung erfolgt dann eine jährliche Prüfung. Wohnmo- bile mit mehr als 7,5 Tonnen Ge- samtgewicht müssen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung. Technisch einwandfreier Zustand ist das A und O vor dem Reiseantritt. Foto: obs/KÜS-Bundesgeschäftsstelle Auf den mehr als 100 Cam- pingplätzen findet jeder sei- nen Lieblingsplatz – egal ob an einem See, am Fuße der Alpen, am Flussufer, am Bauernhof oder an einem der FKK-Campingplätze. Viele Plätze verfügen auch über Ferienwohnungen, Mietcaravans und Mobile Homes. Entdecken Sie die Lust am Campen. In Kärn- ten. www.camping.at Stand: D34 / Halle 7 Campingurlaub in Kärnten Campingpark Gitzenweiler Hof GmbH Gitzenweiler 88 D-88131 Lindau – Bodensee +49(0)8382/9494-0 info@gitzenweiler-hof.de www.gitzenweiler-hof.de Besuchen Sie uns in Halle 7 / Stand C39. Wir drücken die Daumen beim Gewinnspiel an unserem Stand.

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