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•••8••• Branchennews Jahresthema Suchtpr vention DGUV-Präventionsprogramm „Jugend will sich-er-leben“ Am 1. September 2019 startete „Jugend will sich-er-leben“ (JWSL) ins neue Programm- jahr. „Suchtprävention“ ist das Thema des Programms für Berufsschulklassen im Schuljahr 2019/20. Das Thema „Sucht und Abhängigkeit“ ist ein aktuelles Thema mit hoher Bedeutung für Sicherheit und Ge- sundheit bei der Arbeit: Die WHO schätzt, dass zwischen 20 und 25 Prozent aller Ar- beitsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln passieren. „Ziel des kommenden JWSL-Programmjah- res ist es, die Risikowahrnehmung und Ri- sikokompetenz der Jugendlichen bei den Themen ‚Sucht‘ und ‚Konsum‘ zu schulen und damit zu erhöhen“, sagt Christoph Preuße, Präventionsleiter JWSL des Landes- verbands Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hierbei werden auch nichtstoffliche Süchte thematisiert, wie Online-Sucht oder Spielsucht. Für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gilt: Nicht erst eine ausgeprägte Sucht ist gefährdend. Der einmalige Konsum zum Beispiel von Alkohol oder Cannabis bei der Arbeit kann ausreichen, um sich und andere zu gefährden. Für Berufsschullehrkräfte und Ausbilden- de gibt es eine kostenfreie DVD mit Un- terrichts-und Unterweisungsmedien zum Thema „Suchtprävention“ der Arbeit. Das Präventionsprogramm wird über die Lan- desverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung allen Berufsschulen in Deutschland angeboten. Schulen werden zu jährlich wechselnden, branchen- und be- rufsübergreifenden Themen Unterrichts- materialien zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine ergänzende Medi- en-Kombination, konzipiert für den Einsatz im Unterricht und für die Unterweisungsar- beit. Bereitgestellt werden diese Materiali- en auf DVD sowie auf der Website. Das neue Programm will das Problem Sucht bekämpfen Foto: tom masat / Unsplash Neue Leitfäden Für weniger Hand- und Fußverletzungen W aren anliefern, auspacken und dar- bieten, Kunden beraten und Waren verkaufen: So vielfältig der Einzelhandel an Produkten und Verkaufsstellen auch ist, so vergleichbar sind die Tätigkeiten mit Blick auf die erforderlichen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheits- schutz. Mit der neuen Branchenregel Ein- zelhandel bietet die gesetzliche Unfallver- sicherung jetzt den Unternehmen einen praxiserprobten Präventionsleitfaden. Ziel ist die „Vision Zero“ einer unfallfreien Ar- beitswelt auch in der beschäftigungsstar- ken Einzelhandelsbranche zu erreichen, um zum Beispiel Hand- und Fußverletzun- gen künftig möglichst ganz zu vermeiden. Denn die gehören mit 56 Prozent (Statis- tik 2017) zu den häufigsten Unfallfolgen. „Die Branchenregel beschreibt ausführ- lich die Gefährdungen und notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen bei den einzel- nen Arbeitsschritten im Einzelhandel“, so Dorothea Kraft, Leiterin für das Referat Verkaufsstellen bei der Berufsgenossen- schaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Leitende Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus verschiedenen Branchen des Einzel- handels waren an der Erstellung der Bran- chenregel maßgeblich beteiligt. In enger Zusammenarbeit von BGHW und den Ar- beitssicherheitsexperten aus den Betrieben ist ein Präventionsleitfaden entstanden, der sowohl alltägliche Situationen als auch spezielle Gefahrenbereiche beleuchtet. Hand- und Fußverletzungen sind häu- fige Unfallfolgen. Foto: Harlie Raethel Besuchen Sie uns hier: Halle 3 · Stand D95
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